- 6163 - 1338. Oktober 7. o. O. (act.). non. Oct., ind. sept., hora quasi sexta. Der unterzeichnete Notar [Sein Name fehlt in der Vorlage] bek., daß vor ihm u. den untengenannten Zeugen der ehrenwerte u. religiöse Mann Herr Trudwyn, Abt der Regularkanoniker des Saganer Konvents vom Orden Arrouaise, im Auftrage des kgl. Glogauer Hauptmanns Herrn Peter v. Drossin, durch den fürsichtigen Mann Wenczko Sozchebken, polnischen Richter des Glog. Distr., in den körperlichen, ungestörten Besitz der 9 1/2 Hufen u. des halben Kirchenpatronats i. Dfe Grabik (Grabig) des Glog. Distr., sowie der 4 Hufen u. der Herrschaft über die Scholtisei zum vierten Teil i. Quoslicz (Kosel) [Weiter unt. i. d. Urk. auch "Koslycz" u. i. der Überschrift der Vorlage "Cosselicz" geschrieben], mit allen u. jeden Zugehörungen wie Äckern, Wiesen, Fischereien, Jagden etc., wie dies alles Loblinus i. d. beiden Dfern besessen u. der Abt von dem gen. Glog. Hauptmann Herrn Peter in einem richtigen Kaufe für 150 Mk. bar erworben hat, für sich u. s. Kloster eingeführt worden ist [Unter folgender Formel für die Einweisung in die Pfarrkirche zu Grabig: "Ego vos induco auctoritate regia capitaneique domini Petri dicti michi in hac commissa in corporalem possessionem pacifice omnia et singula, que dictus Loblinus in iam dicta villa et sub eodem iure possidebat, possidendum."]. Dieser Einweisung wohnte die Gattin des Loblinus, der nach ihrer Versicherung diese Güter als ihr Leibgedinge gehörten, bei u. erklärte, daß ihr, weil sie aus bitterm Mangel dieselben nicht halten könne, nichts lieber sei u. es ihr zu großem Troste gereiche, daß diese Güter an den gen. Abt u. s. Kl. für den Gottesdienst kämen. Diesen Worten seiner Mutter stimmte auch der ältere anwesende Sohn des Loblinus bei. Die Einweisung in Koslicz geschah mit denselben Worten; ihr wohnten der Schulze u. die Bauern bei, die als Zeichen ihrer Dienstbarkeit u. Untertänigkeit dem Abte als ihrem wahren Herrn n. Erbherrn ihre Hände in die seinen legten u. die treue Entrichtung der von alters bestehenden Abgaben gelobten, welches Gelöbnis der Abt von ihnen durch die Hand entgegennahm, indem er sie für seine u. des Klosters Zinspflichtige an- u. aufnahm. Z.: Die fürsichtigen Männer Wenczko v. Tuyr (Tauer, Kr. Glog.), Joh. v. Brostov (Brostau, Kr. Glog.), Hertlin, Friczko Cracow, Witko Rulonis u. Nik. Steynkeler, Glog. Bgr. Bresl. Staatsarch. Rep. 135 D 289 (Kopialbuch des Augustinerstifts zu Sagan a. d. 15. Jahrh.), fol. 24b Nr. 101. Der Vermerk über die notarielle Besieglung fehlt in der Vorlage. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt. |